Auto-Versicherung bei Verkauf und Kauf

Auto-Versicherung bei Verkauf und Kauf

Versicherungsschutz in der Auto-Versicherung ist beim Verkauf und Kauf eines Autos ein wichtiges Thema. Vor allem, weil Sie beim Kauf eines Autos eine Auto-Versicherung abschließen müssen. Aber auch, weil Sie bei Verkauf oder Kauf eines Autos einige gesetzliche Regelungen beachten sollten.

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Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Auto-Versicherung bei Verkauf und Kauf.

Bei der Probefahrt: Was ist mit der Auto-Versicherung?

Bei Kauf eines Gebrauchtwagens

Bei Verkauf eines Gebrauchtwagens

Bei der Zulassung

Auf der Website der Zurich Connect finden Sie weitere Informationen zur Auto-Versicherung. Da ist alles drin, was Autofahrer brauchen

 

Bei der Probefahrt: Was ist mit der Auto-Versicherung?

Versicherungsschutz: Ist das Fahrzeug während einer Probefahrt versichert?

Ob und wie ein Fahrzeug bei einer Testfahrt versichert ist, hängt davon ab, ob Sie das Auto eines Händlers oder eines Privatanbieters probefahren.

  • Händlerautos sind meistens vollkaskoversichert. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Verkäufer für einen etwaigen Unfallschaden während einer Probefahrt aufkommen. Das gilt natürlich nur, wenn der Unfall nicht grob fahrlässig verursacht wurde.
  • Bei Probefahrten mit Autos von Privatanbietern ist die Rechtslage anders: Wenn keine Vollkaskoversicherung besteht, und es kommt zu einem Unfall, müssen Sie als Fahrer für einen möglichen Schaden am Auto aufkommen.

Achten Sie also unbedingt darauf, dass Sie auf keinen Fall mit einem nicht versicherten Auto öffentliche Straßen befahren, denn zumindest eine Haftpflichtversicherung ist für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Ausführliche Informationen zum Thema Auto probefahren.

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Bei Kauf eines Gebrauchtwagens

Auto-Versicherung wechseln: Kann bei Kauf eines Fahrzeugs auch eine neue Auto-Versicherung abgeschlossen werden?

Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen, egal ob neu oder gebraucht, muss dieses zumindest haftpflichtversichert werden. Sie können die bestehende Kfz-Versicherung des Vorbesitzers übernehmen oder eine neue abschließen. Bei der Wahl Ihrer Auto-Versicherung sollten Sie nicht nur Beiträge, sondern auch die Leistungen vergleichen. Die Zurich Connect bietet Ihnen preisgünstigen Versicherungsschutz, beitragsfreie Leistungs-Extras über dem Marktstandard, Servicegarantien im Schadenfall für Kaskoversicherte sowie kompetenten Kundenservice am Telefon und im Internet.

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Vorläufiger Versicherungsschutz: Was bedeutet das?

Sie brauchen eine Deckungskarte, wenn Sie ein Fahrzeug neu zulassen oder ummelden. Mit dieser bestätigt der Versicherer den vorläufigen Haftpflichtschutz für Ihr Auto. Der vorläufige Versicherungsschutz endet mit der rechtzeitigen Einlösung (Bezahlung) Ihres Versicherungsscheins und wird dann in einen endgültigen Versicherungsschutz umgewandelt. Wird der Versicherungsbeitrag nicht bezahlt, verliert der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend seine Gültigkeit.

Beachten Sie

  • Wenn Sie auch Kaskoschutz oder einen Schutzbrief abschließen möchten, teilen Sie dies dem Versicherer schon bei der Beantragung der Deckungskarte mit, sonst sind entsprechende Schäden im Falle eines Unfalls nicht abgedeckt.
  • Bitte melden Sie Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich bei Ihrer Zulassungsstelle an bzw. um, sobald Sie Ihre Deckungskarte erhalten haben.

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Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: Welches sind die Leistungen und worin unterscheiden sie sich?

  • Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die anderen durch einen von Ihnen verursachten Unfall mit Ihrem Fahrzeug entstehen und für die Sie haftbar gemacht werden sowie die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche.
  • Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung bezieht sich auf Schäden am eigenen Fahrzeug. Versichert sind Fahrzeugschäden durch
    • Brand oder Explosion
    • Diebstahl
    • Vandalismus
    • Sturm
    • Hagel
    • Blitzschlag
    • Überschwemmung
    • Zusammenstoß mit Tieren.
  • Außerdem sind Bruchschäden an der Verglasung und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss im Versicherungsschutz eingeschlossen.
  • Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung bietet alle Teilkaskoleistungen und deckt darüber hinaus noch Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, Schäden durch mut- oder böswillige Beschädigung durch andere sowie Schäden durch geplatzte Reifen, wenn dadurch ein Unfall verursacht wurde, ab.

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Zweitwagen: Wird Ihr Zweitwagen günstiger eingestuft?

Die Einstufung von Zweitwagen handhaben die Versicherer verschieden. Generell ist es günstiger, einen Wagen als Zweitfahrzeug zu versichern. Allerdings ist dies meist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
1. Ihr Erstfahrzeug ist in die Schadensfreiheitsklasse 1/2 oder 1 eingestuft?
Dann stufen einige Versicherer Ihr Zweitfahrzeug in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein.
2. Ihr Erstfahrzeug ist bei dem gleichen Versicherer versichert und in die Schadenfreiheitsklasse 2 oder höher eingestuft?
Dann stufen einige Versicherer Ihr Zweitfahrzeug in die Schadenfreiheitsklasse 2 ein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • das Fahrzeug wird auf denselben Versicherungsnehmer oder seinen Ehe-/Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft zugelassen (Halter) und versichert und
  • der Versicherungsnehmer und der Halter sind Privatpersonen und
  • der Versicherungsnehmer ist seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (ausgestellt von einem Mitgliedsstaat oder EG oder einem Anrainerstaat Deutschlands) und
  • der ausschließliche Nutzer des Fahrzeugs ist der Versicherungsnehmer bzw. der Ehe-/Lebenspartner.

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Bei Verkauf eines Gebrauchtwagens

Autoverkauf: Bis wann muss die Auto-Versicherung darüber informiert werden?

Wenn Sie Ihr Auto verkauft haben, sollten Sie umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche, Ihre Auto-Versicherung darüber informieren. Am besten halten Sie bereits im Kaufvertrag fest, dass das Fahrzeug schnellstmöglich durch den Käufer ab- bzw. umgemeldet werden muss, denn die Kfz-Versicherung wird erst zum amtlichen Ab- bzw. Ummelde-Termin abgerechnet. Das bedeutet für Sie, dass der Beitrag bis zur Vertragsbeendigung bezahlt werden muss.

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Bei der Zulassung

Zulassung: Was braucht man bei der Zulassungsstelle?

Wenn Sie Ihr Auto anmelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Deckungskarte inklusive VB-Nummer
  • Personalausweis
  • Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU)
  • ggf. Vollmacht und Personalausweis des künftigen Halters, falls eine dritte Person mit der Zulassung des Fahrzeuges beauftragt wird
  • ggf. Abmeldebescheinigung
  • ggf. Nummernschilder
  • ggf. Bargeld (zum Bezahlen der Gebühren)

Ausführliche Informationen zum Thema Auto zulassen.

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Deckungskarte: Wozu benötigt man eine Deckungskarte und wie bekommt man sie?

Mit der Deckungskarte inklusive VB-Nummer bestätigt Ihre Auto-Versicherung, dass der Versicherungsschutz für ein Fahrzeug übernommen wird (siehe auch: vorläufiger Versicherungsschutz).
Jeder Autofahrer braucht eine Deckungskarte

  • für die Zulassung seines Fahrzeugs
  • für die Umschreibung auf einen anderen Halter
  • für die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
  • bei Umkennzeichnung nach Verlust oder Diebstahl des Nummernschildes
  • bei jedem Wechsel des Wohnortes, wenn sich der Zulassungsbezirk ändert
  • bei Versicherungswechsel

Die Deckungskarten inklusive VB-Nummer müssen der Zulassungsstelle ausgefüllt vorgelegt werden. Grundsätzlich erhalten Sie die Deckungskarte von Ihrer Auto-Versicherung.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zurich Connect online versichern, bekommen Sie schnell eine Versicherungsbestätigung, denn bei einem Online-Abschluss können Sie Ihre Deckungskarte inklusive VB-Nummer

  • direkt selbst ausdrucken
  • oder sich per Mail oder Post zuschicken lassen

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