Auto zulassen – Checkliste zum Auto zulassen
Ehe Sie ein zweites Mal zur Kfz-Zulassungsstelle müssen, weil Sie wichtige Unterlagen beim Auto zulassen vergessen haben: Nutzen Sie unsere Infos und die Checkliste zum Auto zulassen.


An-, Um-, oder Abmelden (Auto zulassen)
Ob Sie Ihr Auto zulassen oder abmelden, Sie umgezogen sind oder einen Ersatzfahrzeugschein benötigen: Hier finden Sie, was Sie für Ihre Kfz-Zulassungsstelle brauchen.
Was möchten Sie tun?
So sind Sie gut vorbereitet
- nehmen Sie zum Bezahlen der Gebühren genug Bargeld mit, da noch nicht alle Kfz-Zulassungsstellen EC-Karten akzeptieren
- informieren Sie sich vorab über Öffnungszeiten und Gebühren der Kfz-Zulassungsstellen - ein Service, den einige Städte und Landkreise auch im Internet anbieten
Anmelden (Auto zulassen)
Diese Unterlagen benötigen Sie bei der Anmeldung eines Kfz.
Was für ein Fahrzeug wollen Sie anmelden?
Fabrikneues Fahrzeug
Das brauchen Sie zur Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Deckungskarte inklusive der neuen VB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- in einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Hoch
Gebrauchtes Fahrzeug, das bisher im gleichen Zulassungsbezirk angemeldet war
Das brauchen Sie zur Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Deckungskarte inklusive der neuen VB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- in einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Hoch
Gebrauchtes Fahrzeug, das bisher ein auswärtiges Kennzeichen hatte
Das brauchen Sie zur Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Deckungskarte inklusive der neuen VB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
- Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- bisherige Kennzeichenschilder
- in einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Hoch
Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, das bisher im gleichen Zulassungsbezirk angemeldet war
Das brauchen Sie zur Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Deckungskarte inklusive VB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
- bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- noch vorhandene Kennzeichenschildern
- in einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Hoch
Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, das bisher ein auswärtiges Kennzeichen hatte
Das brauchen Sie zur Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Deckungskarte inklusive VB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
- bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- noch vorhandene Kennzeichenschildern
- in einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Hoch
Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, Wiederzulassung auf den gleichen Halter
Das brauchen Sie zur Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Deckungskarte inklusive VB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
- bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- in einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Hoch
Ummelden (Auto zulassen)
Wann Sie Ihr Fahrzeug ummelden müssen
- Halterwechsel bei angemeldetem Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen
- Halterwechsel bei angemeldetem Fahrzeug im gleichen Zulassungsbezirk
- Wohnortwechsel des Halters
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Ummeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Deckungskarte inklusive VB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass, des Bevollmächtigten
- in einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
- bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- bisherige Kennzeichenschilder
Hoch
Abmelden (Auto zulassen)
Das Fahrzeug kann vorübergehend oder endgültig außer Betrieb gesetzt sein. In beiden Fällen müssen Sie es abmelden.
Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb setzen
Das brauchen Sie zur Abmeldung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- ggf. Bestätigung der Polizei über die Verlust- bzw. Diebstahlanzeige (nachdem ein gestohlenes Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde) Hinweis: Fahrzeuge können bundesweit in jeder Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet werden.
Fahrzeug endgültig außer Betrieb setzen
Das brauchen Sie zur Abmeldung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- bisherige Kennzeichenschilder
- ggf. Bestätigung der Polizei über die Verlust- bzw. Diebstahlanzeige (nachdem ein gestohlenes Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde)
- bei Verschrottung: Verwertungsnachweis des Entsorgungsunternehmens
- Hinweis: Fahrzeuge können bundesweit in jeder Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet werden.
Hoch
Fahrzeugpapiere (Auto zulassen)
Sollten Ihnen Ihre Fahrzeugpapiere abhanden gekommen sein oder darin veraltete Daten stehen, kann es bei einer Fahrzeugkontrolle Probleme geben.
Welche Informationen brauchen Sie?
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Wohnungswechsel oder Namensänderung
Dafür brauchen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen
Dafür brauchen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- ggf. TÜV-Untersuchungsbericht bzw. Dekra-Nachweis
Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheins oder -briefs
Dafür brauchen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- ggf. Bescheinigungen über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
- Verlusterklärung/Antragsformular der Kfz-Zulassungsstelle
- ggf. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
- Vollmacht, wenn Sie jemanden beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- in einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Hinweis: Einige Kfz-Zulassungsstellen verlangen hierzu Ihr persönliches Erscheinen. Erkundigen Sie sich besser vorher.
Hoch
Ausstellung eines Ersatzführerscheins
Wichtig: Informieren Sie sich zuerst bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle, ob sie Ersatzführerscheine ausstellt. Manche Stadt- oder Kreisverwaltungen haben dafür eine eigene Führerscheinstelle.
Sie brauchen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Lichtbild
- ggf. Diebstahlanzeige
- ggf. Verlusterklärung/eidesstattliche Versicherung
- Führerschein (wenn das Original zwar vorhanden, aber beschädigt ist)
- ggf. Karteikartenabschnitt (wenn der alte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt wurde)
Hinweis: Altführerscheine werden auf Scheckkartenformat umgestellt. Im Allgemeinen muss der Ersatzführerschein persönlich beantragt werden.
Hoch
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